Klasse | Mindestalter | Fahrzeuge | Voraussetzungen | Einschluss |
---|---|---|---|---|
AM | 15 J. | Zweirädrige Kleinkrafträder mit: • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h. • Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotor. • Leistung max. 4 kW bei Elektromotor. Dreirädrige Kleinkrafträder mit: • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h. • Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren. • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotoren. Vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge mit: • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h. • Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren. • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotoren. • Leermasse max. 350 kg. | - | - |
A1 | 16 J. | Krafträder mit • Hubraum von max. 125 ccm, max 11 kW Leistung und • ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von 0,1 kW/kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit: • symmetrisch angeordneten Rädern mit einem Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) • oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h. Die Leistung darf max. 15 kW betragen. | - | AM |
A2 | 18 J. | Krafträder • mit einer Leistung von max. 35 kW und • einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von max 0,2 kW/kg. | - | A1, AM |
A | 20 J. bei Aufstieg von A2 21 J. für Trikes 24 J. bei Direkteinstieg | Krafträder • mit einem Hubraum über 50 ccm • oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung über 15 kW. Dreirädrige Kleinkraftfahrzeuge • mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einem Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) • oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h und einer Leistung über 15 kW. | - | AM, A1, A2 |
B | 18 J. 17 J. bei BF17 | Kraftfahrzeuge ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit maximal 3.500 kg zG und maximal 8 Personen außer dem Fahrer, sowie folgende Anhänger: • Anhänger mit einer zG von maximal 750 kg • Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg, wenn die zG des Fahrzeugs plus zG des Anhängers 3.500 kg nicht übersteigt. | - | AM, L |
B196 | 25 J. | Krafträder mit • Hubraum von max. 125 ccm, max 11 kW Leistung und • ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von 0,1 kW/kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit: • symmetrisch angeordneten Rädern mit einem Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) • oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h. Die Leistung darf max. 15 kW betragen. | Klasse B Vorbesitz mindestens seit 5 Jahren 4 Theorie Stunden und 5 Fahrstunden a 90 min, keine Prüfungen | - |
B197 | 18 J. 17 J. bei BF17 | Kraftfahrzeuge ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit maximal 3.500 kg zG und maximal 8 Personen außer dem Fahrer, sowie folgende Anhänger: • Anhänger mit einer zG von maximal 750 kg • Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg, wenn die zG des Fahrzeugs plus zG des Anhängers 3.500 kg nicht übersteigt. Prüfung mit Automatikgetriebe möglich | Mindestens 10 Fahrstunden auf Schaltgetriebe, 15 min Testfahrt | AM, L |
BE | 18 J. 17 J. bei BF17 | Kraftfahrzeuge der Klasse B und Anhänger über 750 kg zG aber nicht mehr als 3.500 kg zG. | B | - |
B96 | 18 J. 17 J. bei BF17 | Kraftfahrzeuge der Klasse B und Anhänger, wobei die zG des Anhängers plus die zG des Fahrzeuges 4.250 kg nicht übersteigen darf. Bemerkung: Mindestalter und Voraussetzungen wie bei Klasse BE, aber keine Prüfung, dafür besondere Schulung erforderlich. | B | - |
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