Führerscheinklassen

Klasse

MindestalterFahrzeugeVoraussetzungenEinschluss

AM

fuehrerscheinklasse-am
15 J.Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
• bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h.
• Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotor.
• Leistung max. 4 kW bei Elektromotor.

Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
• bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h.
• Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren.
• Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotoren.

Vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge mit:
• bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h.
• Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren.
• Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotoren.
• Leermasse max. 350 kg.
--

A1

16 J.Krafträder mit
• Hubraum von max. 125 ccm, max 11 kW Leistung und
• ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von 0,1 kW/kg.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:
• symmetrisch angeordneten Rädern mit einem Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren)
• oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h. Die Leistung darf max. 15 kW betragen.
-AM

A2

18 J.Krafträder
• mit einer Leistung von max. 35 kW und
• einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von max 0,2 kW/kg.
-A1, AM

A

20 J. bei Aufstieg von A2
21 J. für Trikes
24 J. bei Direkteinstieg
Krafträder
• mit einem Hubraum über 50 ccm
• oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung über 15 kW.

Dreirädrige Kleinkraftfahrzeuge
• mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einem Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren)
• oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h und einer Leistung über 15 kW.
-AM, A1, A2

B

18 J.
17 J. bei BF17
Kraftfahrzeuge ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A
mit maximal 3.500 kg zG und maximal 8 Personen außer dem Fahrer, sowie folgende Anhänger:
• Anhänger mit einer zG von maximal 750 kg
• Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg, wenn die zG des Fahrzeugs plus zG des Anhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
-AM, L

B196

25 J.Krafträder mit
• Hubraum von max. 125 ccm, max 11 kW Leistung und
• ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von 0,1 kW/kg.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:
• symmetrisch angeordneten Rädern mit einem Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren)
• oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h. Die Leistung darf max. 15 kW betragen.
Klasse B Vorbesitz mindestens seit 5 Jahren
4 Theorie Stunden und 5 Fahrstunden a 90 min, keine Prüfungen
-

B197

18 J.
17 J. bei BF17
Kraftfahrzeuge ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A
mit maximal 3.500 kg zG und maximal 8 Personen außer dem Fahrer, sowie folgende Anhänger:
• Anhänger mit einer zG von maximal 750 kg
• Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg, wenn die zG des Fahrzeugs plus zG des Anhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
Prüfung mit Automatikgetriebe möglich
Mindestens 10 Fahrstunden auf Schaltgetriebe, 15 min TestfahrtAM, L

BE

18 J.
17 J. bei BF17
Kraftfahrzeuge der Klasse B und Anhänger über 750 kg zG aber nicht mehr als 3.500 kg zG.B-

B96

18 J.
17 J. bei BF17
Kraftfahrzeuge der Klasse B und Anhänger, wobei die zG des Anhängers plus die zG des Fahrzeuges 4.250 kg nicht übersteigen darf.

Bemerkung: Mindestalter und Voraussetzungen wie bei Klasse BE, aber keine Prüfung, dafür besondere Schulung erforderlich.
B-

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